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1296. April 13. In der Burg zu Krakau.

idus (!) Aprilis.

Johannes, Bischof von Krakau, bestimmt als gewählter Schiedsrichter zwischen dem Bischof Joh. von Breslau und Bolko, Herzog von Schlesien und Herr von Fürstenberg, dass der Letztere dem Ersteren wegen der ihm entzogenen Zehnten und Zinsen binnen einem Monate Genugthuung leisten und ins Künftige die Abführung der Zehnten nicht hindern solle, welche auch, wo besondere Bestimmungen darüber vorliegen, nach diesen, sonst aber auf den Feldern ganz entrichtet werden sollen, und in des Herzogs Landen soll wie es bisher üblich ein Zehnt von der Münze gezahlt werden, in Wansen und andern Städten und Dörfern der Kirche soll der Herzog keine Landvögte oder Gerichtspersonen einsetzen, noch auch seine Pferde auf den Gütern der Kirche füttern lassen, noch in Cruthwald (Krautenwald Oester. Schles.) und andern Gütern der Kirche einen Zoll erheben, von den beiden von ihm im Lande der Kirche erbauten Schlössern das eine (nach dem Eingänge der Urk. in Bielau) bei Neisse schleifen, das andre Kaldensteyn (jetzt Ruine bei Friedberg Oesterr. Schles.) dem Bischöfe zurückgeben, entsprechend der darüber und über die Restitution der Zehnten sonst noch vorhandenen Urkunde (nicht mehr erhalten). Die Burg Ottmachau soll der Bischof auf eigne Kosten bauen resp. wiederherstellen (über die Verbrennung des bischöfl. Hofes zu Kalkau bei Neisse ist eine Entschädigung zwar im Eingange der Urk. in Aussicht genommen, doch dann nicht festgesetzt) und im Uebrigen auch von Herzog Bolko im Besitze aller der Rechte anerkannt werden, die der grosse Freiheitsbrief Heinrichs IV. der Bresl. Kirche enthält. Eine pünktliche Ausführung des vorstehenden Schiedsspruches befreit den Herzog von dem Ansprüche des Bischofs auf Schadenersatz in der Höhe, von 30000 Mark Silbers und Wiederaufbau des Schlosses Ottmachau. Weiche Partei im Uebrigen den Schiedsspruch verletzt, soll alles Rechtes verlustig gehen und 100 M. Goldes zahlen.

Z. nicht schlesisch.


Aus dem Orig. mit dem S. des Bischofs abgedr. bei Stenzel Urk. des Bisth. Breslau S. 263.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.